Das Ende des anonymen Schweizer Finanzplatzes hat nun ein definitives Datum. Am 12. Juni 2026 hat der Bundesrat das lang ersehnte Inkrafttreten des revidierten Geldwäschereigesetzes und des neuen Gesetzes über die Transparenz von juristischen Personen (TJPG) auf den 1. Oktober 2026 beschlossen.
Die Entscheidung aus dem Berner Bundeshaus markiert das offizielle Ende einer Ära der absoluten Verschwiegenheit. Ab diesem Herbst müssen über 500'000 Schweizer Gesellschaften – von der grossen Zürcher Holding bis hin zur kleinsten KMU oder Familiengesellschaft – ihre wirtschaftlich berechtigten Personen offenlegen. Wir wollten Diskretion. Wir wollten Stabilität. Wir bekamen totale Transparenz. Mit dem neuen Transparenzregister folgt das Land den internationalen Standards della Financial Action Task Force (FATF), um Lücken im schweizerischen Dispositiv zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu schliessen. Wer sich weigert oder nachlässig meldet, dem drohen nicht nur finanzielle Sanktionen, sondern ein weitreichender Vertrauensverlust auf dem globalen Parkett.
Das Ende des anonymen Eigentums
Die neuen Regeln bringen eine drastische Verlagerung der persönlichen Verantwortung mit sich. Bisher konnten Schweizer Unternehmer die Compliance-Pflichten weitgehend an ihre Banken oder externen Treuhänder delegieren. Ab Oktober 2026 ist das vorbei. Der Verwaltungsrat oder Geschäftsführer einer AG beziehungsweise GmbH haftet künftig persönlich für die Richtigkeit der gemeldeten Daten im zentralen, nicht öffentlichen Bundesregister. Wer direkt oder indirekt mindestens 25 Prozent an einer Gesellschaft hält oder diese auf andere Weise kontrolliert, muss zwingend erfasst werden. Es ist ein systemischer Kontrollapparat, der unter der Federführung des Bundesamtes für Justiz (BJ) aufgebaut wird, während das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Richtigkeit der Daten stichprobenartig überprüfen wird.
Eine leise Diskretion. Ein unaufhaltsamer Wandel.
Die drei Pfeiler des neuen Transparenz-Dispositivs
Das neue regulatorische Korsett, das ab dem 1. Oktober 2026 für alle Schweizer Rechtseinheiten bindend wird, ruht auf drei wesentlichen Säulen:
- Das zentrale Schweizerische Transparenzregister (TranspaReg): Ein nicht öffentliches, elektronisches Verzeichnis, das vom BJ geführt wird. Zugriff erhalten ausschliesslich Strafverfolgungsbehörden, Steuerbehörden und Finanzintermediäre im Rahmen ihrer gesetzlichen Abklärungspflichten.
- Erweiterte Sorgfaltspflichten für Berater und Anwälte: Bestimmte risikobehaftete Dienstleistungen – wie die Gründung von Gesellschaften, die Strukturierung von Trusts oder die Vermittlung von Immobilien – unterstehen neu dem Geldwäschereigesetz. Anwälte und Notare müssen somit selbst strenge Abklärungen (KYC) treffen.
- Verschärfte Sanktionen und Meldepflichten: Die Pflicht zur Identifikation und Aktualisierung der wirtschaftlich berechtigten Personen liegt direkt bei den Unternehmen. Fehlerhafte Erstmeldungen über das Portal EasyGov.swiss können kostspielige Korrekturverfahren nach sich ziehen.
"Der Bundesrat hat mit dem Datum im Oktober den verständlichen Wunsch der Wirtschaft nach einer angemessenen Vorbereitungszeit respektiert. Dennoch dürfen Unternehmer die Umstellung nicht unterschätzen, da die Daten direkt über EasyGov erfasst werden müssen und die Kontrollstelle des EFD unangekündigte Prüfungen durchführen wird", warnt ein führender Experte für regulatorische Compliance in Zürich. Diese Einschätzung verdeutlicht, dass die Schweiz sich auf die nächste FATF-Länderprüfung in den Jahren 2027–2028 vorbereitet, bei der die Wirksamkeit dieser neuen Instrumente auf dem Prüfstand stehen wird. Es scheint, als ob der Finanzplatz Schweiz verstanden hat, dass der Erhalt des Zugangs zu den globalen Märkten nur über den Pfad der kompromisslosen Transparenz führt. Der Druck aus Brüssel und Washington war schlicht zu gross, um die alten Lücken offen zu halten.