Die Gesetzesänderung markiert das Ende einer langjährigen Steuerlücke im internationalen Online-Handel. Bislang waren Warensendungen mit einem Wert von unter 150 Euro beim Import in die EU zollfrei, was zu einem rasanten Anstieg von Kleinstbestellungen und massiver Marktverzerrung führte. Die neue Pauschalregelung greift nun unabhängig vom tatsächlichen Warenwert: Für jede einzelne Warenkategorie („item“) in einem Paket wird ab sofort eine pauschale Zollabgabe von drei Euro fällig. Bestellt ein Verbraucher beispielsweise Socken, ein Spielzeug und ein USB-Kabel in einer gemeinsamen Sendung, verlangt der Zoll künftig pauschal neun Euro Gebühr. Hinzu kommt, wie bisher auch, die reguläre Einfuhrumsatzsteuer von 19 beziehungsweise 7 Prozent.

Laut den offiziellen Vorgaben der Zollbehörden gilt die neue Pauschale auch rückwirkend für Bestellungen, die bereits vor dem Stichtag aufgegeben wurden, aber erst nach dem 1. Juli die EU-Zollgrenze passieren. Die praktische Abwicklung erfolgt in der Regel automatisch über die Post- oder Kurierdienstleister, die die anfallenden Gebühren beim Import auslegen und diese bei der Zustellung an der Haustür einfordern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rät Konsumenten dringend dazu, vor dem Kauf in den Geschäftsbedingungen der Händler zu prüfen, ob die neuen Zollpauschalen bereits im Verkaufspreis enthalten sind, um unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden.