Die Neuregelung schlieĂt ein langjĂ€hriges Schlupfloch im grenzĂŒberschreitenden E-Commerce. Bislang passierten Warensendungen mit einem Wert von unter 150 Euro die EU-AuĂengrenze ohne einen Cent Zollabgabe. Die Folge waren hunderte Millionen Kleinstsendungen pro Jahr, ĂŒberlastete Verteilzentren und eine massive Wettbewerbsverzerrung zulasten des europĂ€ischen Einzelhandels.
Drei Euro pro Kategorie â ein Rechenbeispiel
Die neue Zollpauschale greift unabhĂ€ngig vom tatsĂ€chlichen Kaufpreis: FĂŒr jede einzelne Warenkategorie in einem Paket wird ab sofort eine GebĂŒhr von drei Euro fĂ€llig.
Bestellt ein Kunde beispielsweise Socken, ein Kinderspielzeug und ein USB-Ladekabel in einer gemeinsamen Sendung, verlangt der Zoll kĂŒnftig pauschal neun Euro Einfuhrabgabe â selbst wenn der reine Warenwert bei nur wenigen Euro lag. Hinzu kommt, wie bisher auch, die regulĂ€re Einfuhrumsatzsteuer von 19 beziehungsweise 7 Prozent.
Kostenfalle an der HaustĂŒr
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Zollabfertigung, nicht das Bestelldatum. Wer Ende Juni geordert hat, dessen Sendung aber erst nach dem Stichtag die EU-Grenze passiert, zahlt bereits voll mit.
In der Praxis drohen zusĂ€tzliche Ausgaben: Paketdienste wie DHL, Hermes oder DPD legen die anfallenden Einfuhrabgaben beim Zoll zunĂ€chst aus und verlangen dafĂŒr an der HaustĂŒr eine eigene Servicepauschale von meist sechs Euro.
«Wer vor dem Kauf nicht genau prĂŒft, ob der HĂ€ndler alle Zollabgaben bereits im Endpreis ausweist, riskiert bei der Zustellung eine böse Ăberraschung.»
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Online-Shopper daher zu erhöhter Wachsamkeit. KĂ€ufer sollten im Bestellprozess gezielt darauf achten, ob Plattformen das sogenannte DDP-Verfahren (Delivered Duty Paid) anwenden â andernfalls wird das vermeintliche SchnĂ€ppchen bei der PaketĂŒbergabe empfindlich teuer.