Wenige Wochen vor dem Ende ihrer einjährigen Amtszeit als Präsidentin der UN-Generalversammlung steht Annalena Baerbock im Zentrum eines diplomatischen Streits, der sich zu einer grundsätzlichen Debatte über ihre Eignung für das Amt ausgeweitet hat. Auslöser ist ihr Vorgehen bei der Suche nach einem Nachfolger für UN-Generalsekretär António Guterres, dessen zweite und letzte Amtszeit Ende 2026 endet.
Der Auslöser: Streit um die Guterres-Nachfolge
Der offizielle Auswahlprozess für den nächsten UN-Generalsekretär begann im November 2025, als Baerbock gemeinsam mit dem damaligen Sicherheitsratspräsidenten einen Brief an die Mitgliedstaaten richtete. Darin drängte sie darauf, dass Kandidaten die Möglichkeit erhalten sollten, sich in einem Dialog mit der Generalversammlung vorzustellen – und dass Bewerbungen möglichst früh erfolgen sollten. Baerbock machte zudem öffentlich, dass sie sich ausdrücklich eine Frau an der Spitze der UN wünsche, da die Hälfte der Menschheit aus Frauen und Mädchen bestehe.
Genau dieses Engagement wurde ihr zum Verhängnis: Kritiker werfen ihr vor, mit zwei Schreiben an den Sicherheitsrat sowie einer öffentlichen Befragung des Publikums bei der Vorstellung der Kandidaten die Kompetenzen des Sicherheitsrats verletzt zu haben. Nach der UN-Charta empfiehlt der Sicherheitsrat die Kandidaten, während die Generalversammlung lediglich die formale Wahl vornimmt.
Amerikanische und russische Kritik: Seltene Einigkeit im Sicherheitsrat
Die schärfste Kritik kam zunächst aus Washington. Bei einer Sicherheitsratsdebatte über dessen Arbeitsmethoden am 19. August beanstandete die US-Diplomatin Jennifer Locetta konkret Baerbocks Schreiben an den Sicherheitsrat sowie die Publikumsbefragung. US-Vertreter unterstellten ihr dabei sinngemäß Doppelmoral und bezeichneten sie spöttisch als „diplomatischen Superstar“, weil sie ihre Kompetenzen überdehnt habe.
Nur einen Tag später schloss sich Russland der amerikanischen Position an. Der russische UN-Botschafter Wassili Nebensja äußerte in New York seine Besorgnis über die Rolle, die sich die Präsidentin der Generalversammlung selbst zuschreibe. Damit zogen ausgerechnet zwei Vetomächte, die sonst selten einer Meinung sind, in dieser Frage an einem Strang.
«Es bleibt in weiten Teilen ein alter Streit um die Machtbalance zwischen Generalversammlung und Sicherheitsrat — der sich an Baerbocks Person nur besonders sichtbar entzündet hat.»
Medienecho und Einordnung
Auch in deutschsprachigen Medien wird Baerbocks Amtsführung kritisch eingeordnet. Kommentatoren wie die der NZZ beschreiben das Ende ihrer UN-Amtszeit als ähnlich eklatreich wie das Ende ihrer Zeit als deutsche Außenministerin und sehen darin ein wiederkehrendes Muster: Um inhaltliche Ziele durchzusetzen, nehme sie es mit formalen Regeln nicht immer genau. Dabei wird daran erinnert, dass ursprünglich die erfahrene Diplomatin Helga Schmid für den Posten im Gespräch war.
Baerbock selbst begründet ihr Vorgehen mit dem Anspruch auf ein transparentes, inklusives, strukturiertes und glaubwürdiges Auswahlverfahren. Eine formelle Feststellung eines Charta-Verstoßes gibt es bislang nicht. Dennoch prägt dieser institutionelle und persönliche Machtkampf die Schlussphase ihrer Präsidentschaft, die im September 2026 endet.
