Die GesetzesĂ€nderung markiert das Ende einer langjĂ€hrigen SteuerlĂŒcke im internationalen Online-Handel. Bislang waren Warensendungen mit einem Wert von unter 150 Euro beim Import in die EU zollfrei, was zu einem rasanten Anstieg von Kleinstbestellungen und massiver Marktverzerrung fĂŒhrte. Die neue Pauschalregelung greift nun unabhĂ€ngig vom tatsĂ€chlichen Warenwert: FĂŒr jede einzelne Warenkategorie (âitemâ) in einem Paket wird ab sofort eine pauschale Zollabgabe von drei Euro fĂ€llig. Bestellt ein Verbraucher beispielsweise Socken, ein Spielzeug und ein USB-Kabel in einer gemeinsamen Sendung, verlangt der Zoll kĂŒnftig pauschal neun Euro GebĂŒhr. Hinzu kommt, wie bisher auch, die regulĂ€re Einfuhrumsatzsteuer von 19 beziehungsweise 7 Prozent.
Laut den offiziellen Vorgaben der Zollbehörden gilt die neue Pauschale auch rĂŒckwirkend fĂŒr Bestellungen, die bereits vor dem Stichtag aufgegeben wurden, aber erst nach dem 1. Juli die EU-Zollgrenze passieren. Die praktische Abwicklung erfolgt in der Regel automatisch ĂŒber die Post- oder Kurierdienstleister, die die anfallenden GebĂŒhren beim Import auslegen und diese bei der Zustellung an der HaustĂŒr einfordern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rĂ€t Konsumenten dringend dazu, vor dem Kauf in den GeschĂ€ftsbedingungen der HĂ€ndler zu prĂŒfen, ob die neuen Zollpauschalen bereits im Verkaufspreis enthalten sind, um unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden.